+++update ein igenos Mitglied hat eine Rechtsbeschwerde beim BGH (Aktenzeichen II ZB 7/24) eingereicht +++ jetzt soll entschieden werden ob die BVR Fusionspraxis mit dem genossenschaftlichen Förderauftrag vereinbar ist. Vorangegangen war eine mündliche Verhandlung, wobei das Bayerische Oberste Landesgericht die Rechtbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich zugelassen hat. +++ Wie lange bleibt unsere regionale Volks- und Raiffeisenbank noch selbstständig? Wann finden die nächsten Fusionen statt. Heißt unsere Genossenschaftsbank bald VR-Bank Metropolregion Nürnberg? Wer ist der Eigentümer unserer Genossenschaftsbank? Der BVR (Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken e.V.) oder der GVB (Genossenschaftsverband Bayern e.V.)
Weitere Informationen zur geplanten Großfusion finden Sie hier (klick)
Zur Metropolregion Nürnberg zählen Ansbach, Amberg, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Erlangen, Fürth, Hof, Nürnberg, Schwabach und Weiden sowie die 23 Landkreise Amberg-Sulzbach, Ansbach, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Erlangen-Höchstadt, Forchheim, Fürth, Haßberge, Hof, Kitzingen, Kronach, Kulmbach,Lichtenfels, Neumarkt i.d.OPf., Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, Neustadt an der Waldnaab, Nürnberger Land, Roth, Sonneberg, Tirschenreuth, Weißenburg-Gunzenhausen und Wunsiedel i. Fichtelgebirge.
Es ist zu erwarten, dass mehr als 35 rechtlich selbstständige Bank-Genossenschaften aufgelöst werden und eine große VR-Bank Metropolregion Nürnberg entsteht.
Wollen Sie das wirklich? Jede Genossenschaft befindet sich im gemeinschaftlichen Eigentum aller Mitglieder. Der Vorstand ist lediglich ein von den Mitgliedern bestellter “Geschäftsführer” der Genossenschaft, der über die Vertreterversammlung jederzeit abberufen werden kann. Die Vorstände sollen eine Genossenschaft getreu des Förderzwecks der Satzung im Sinne der Mitglieder leiten.