igenos e.V. steht für Interessengemeinschaft Genossenschaft. Wir sind eine bundesweit aktive Interessenvertretung der Genossenschaftsmitglieder.
Genossenschaften sind Gemeinschaftsbetriebe. Im Vergleich zu den Aktionären einer Aktiengesellschaft (AG), sind die Mitglieder einer Genossenschaft (eG) jedoch nicht am Wertzuwachs ihrer Firma beteiligt. Es gilt das Nominalwert Prinzip. Darum dürfen Genossenschaften auch keine großen Rücklagen bilden und keine übermäßigen Gewinne anhäufen. Genossenschaften haben den gesetzlichen Auftrag ihre Mitglieder zu fördern.
Genossenschaften mit hohen Rücklagen empfehlen wir einen Wechsel der Rechtsform. Eine Bankgenossenschaft kann z.B. per Beschluss der Mitglieder in eine genossenschaftliche AG umgewandelt werden. Jedes Mitglied hat auch künftig nur eine Stimme. igenos spricht sich gegen Fusionen aus, wenn diese ohne jeden Wertausgleich erfolgen und die Eigentümer nicht über die diversen Alternativen zu einer Fusion informiert werden. Bei einer Fusion wird die übergebende Genossenschaft aufgelöst und das Vermögen der Genossenschaft, ohne Wertausgleich auf den Fusionspartner übertragen. igenos hat hier verfassungsrechtliche Bedenken und bezieht sich Art. 14 Abs. I Grundgesetz. Vorstand und Aufsichtsrat der Genossenschaft empfehlen ihren Mitglieder das komplette Vermögen ihrer Genossenschaft zu verschenken. Dieses geschieht unter der Aufsicht und Anleitung der genossenschaftlichen Verbände. Auch die von der Staatsaufsicht eingesetzte externe Qualitätssicherung ignoriert diese Missstände.
Darum setzt sich igenos für die Einrichtung einer übergeordneten Qualitätssicherung- und Schlichtungsstelle ein. In dieser sollten alle genossenschaftlichen Fragestellungen rund um das Thema Prüfung objektiv behandelt und im Sinne der Mitgliederinteressen verbindlich geklärt werden. Um die Mitgliederförderung und Zufriedenheit der Mitglieder zu evaluieren, hat igenos z.B. die CoopGo Förderauftragsprüfung entwickelt.
Sie möchten mehr über die Rechtsform Genossenschaft erfahren, ihre Rechte und Pflichten als Mitglied einer Genossenschaft kennenlernen oder vielleicht selbst eine Genossenschaft gründen?
Ist ihnen bekannt, dass in einer Genossenschaft die Mitglieder ihren Vorstand und Aufsichtsrat nicht nur selbst wählen, sondern auch wieder abberufen können. Wir unterstützen die Gründung lokaler und regionaler Basisgruppen und helfen den Genossen, sich gegenüber Vorstand, Aufsichtsrat und den Verbänden zu behaupten. Wir verstehen uns als Freunde und Förderer genossenschaftlicher Werte.
igenos veranstaltet auch Schulungen und Seminare für Mitglieder, Vorstände und Aufsichtsräte von Genossenschaften.
In den GenoNachrichten lässt sich die aktuelle Berichterstattung zum Thema Genossenschaften verfolgen. Nutzen Sie die Suchfunktion und geben Sie einen Begriff ein, z.B. „Mitgliederförderung“ oder “Bürgergenossenschaft”.