131 Jahre WV 23. März 1889
am 23. März 1889 wurde im Reichstag der Schutz der Genossenschaftsmitglieder vor Ihren Verwaltungsorganen eingefordert. Dieser Vorgang wurde bis heute nicht bearbeitet.
Im Gegenteil, die Rechte der Genossenschaftsmitglieder wurden immer weiter eingeschränkt. Es fehlt an Transparenz – die Mitglieder werden für dumm verkauft.
Die Mitgliederförderung wurde abgeschafft – sonst wäre eine genossenschaftliche Rückvergütung in Form einer Geno-Rente heute kein Thema.
Die genossenschaftliche Mitbestimmung wurde 1934 abgeschafft und durch das Führerprinzip ersetzt – später folgte dann eine sogenannte Vertreterversammlung.
WV 23. März 89 – Wir – die Genossenschaftsmitglieder wollen unsere Genossenschaften zurück! Nun sind die Politik und die öffentliche Verwaltung gefragt.
WV steht in der Behördensprache für Wiedervorlage. Da unsere genossenschaftlichen Verbände ein wenig an Behörden erinnern, gehen wir davon aus das die Abkürzung WV bekannt ist. Am 23. März 1889 wurde im Reichstagsprotokoll der 45 Sitzung Seite: 1019 erstmals der Schutz der Genossen vor Ihren Verwaltungsorganen angemahnt.
23.März 2020 wo stehen wir heute? Nachstehend ein Auszug aus der DGRV Veröffentlichung PerspektivePraxis 1/2020.
In der Veröffentlichung zum Thema: Kontrolle und Aufsicht im Genossenschaftswesen, haben wir folgende Aussage gefunden:
Die Überwachung der Einhaltung des Förderzwecks obliegt dem jeweils zuständigen genossenschaftlichen Prüfungsverband. Die Kontrolle durch den Prüfungsverband erfolgt bei der Gründung der eG sowie bei der regelmäßig stattfindenden Pflichtprüfung. Der Förderzweck wird in § 1 Abs. 1 GenG als Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft der Genossenschaftsmitglieder oder deren sozialer oder kultureller Belange durch gemeinsamen Geschäftsbetrieb bestimmt. Er kann je nach Unternehmensbereich ganz unterschiedlicher Natur sein und wird in der Satzung der eG festgelegt.
Die Pflichtmitgliedschaft in einem Prüfungsverband gewährleistet die regelmäßige Überprüfung des Förderzwecks jeder eG.
igenos. Sehr bedenklich ist, dass ein Vertreter des DGRV – die per GenG (Genossenschaftsgesetz) festgelegte, aus Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung bestehende Organisationsstruktur einer Genossenschaft auf den Vorstand reduziert und die Kontrolle auf den zuständigen Prüfungsverband und die Bafin konzentriert. Entweder kennt dieser „Abteilungsleiter Recht Beratung“ das GenG nicht oder er verhält sich bewusst ignorant. Vermutlich trifft Letzteres zu. Falls Ersteres zutreffen sollte, müsste man dem Herrn Juristen empfehlen, sich § 38 GenG anzusehen, damit der erfährt und glaubt, dass der von ihm unterschlagene Aufsichtsrat das Kontrollorgan der Genossenschaft ist, das obendrein permanent (also über das ganze Geschäftsjahr) damit beauftragt ist, die Geschäftsführung des Vorstands zu überwachen , was bekanntlich durch den Verband ausdrücklich nur zur jährlichen Prüfung erfolgt.
Dann stellt sich die Frage, wer bitte definiert wie die Mitgliederförderung aussehen soll. Die Mitglieder? Die Verbände? Oder kreative Auftragsforscher, die uns bereits eine „Förderbilanz“ bescherten oder immer noch vom „Member Value“ träumen.
Deutlich wird, dass 1934 geborene Führerprinzip ist immer noch der Maßstab. Schade mit der Genossenschaftsidee haben diese Strukturen nicht mehr viel zu tun. Im Gegenteil der real existierende Sozialismus lässt grüssen.
WV 23.März ist auch das Motto unsere Motivreihe Mensch Wilhelm WV 23. März 1889. Eine gewisse Ähnlichkeit zur Raiffeisenkampagene Mensch Raiffeisen war beabsichtigt Mensch Wilhelm wird 12 unterschiedlichen Motiven an den Start gehen. Unser Motive sind als Postkartensammlung erhältlich. (Derzeit vergriffen)
Alle Motive dürfen für private Zwecke gerne kostenfrei übernommen und gepostet werden. Für eine kommerzielle Verwendung stehen hochauflösenden Druckvorlagen zur Verfügung. Diese Druckvorlagen erhalten Sie direkt beim Rechteinhaber UDG-Verlag