Projekt Geno-Rente

Mitgliederförderung durch genossenschaftliche Rückvergütung.
Arbeitsgruppen Ergebnisse jetzt als Buchform

Die Geno Rente hat für Diskussionsstoff aber auch für Irritation gesorgt. Es handelt sich bei der beschriebenen Geno-Rente um keine Versicherung.

Es geht dem Autor um die  Förderung der Genossenschaftsmitglieder, wie diese in der Bundestagsdruckache  V/3500 beschrieben und eingefordert wird. In der Geno-Rente wird die eingeforderte Mitgliederförderung umgesetzt. Weitere Diskussionen um Member-Value oder Förderbilanzen sind nun hinfällig

Bei dem Konzept Geno-Rente handelt es sich um einen banküblichen Sparvertrag, der an die Mitgliedschaft in der Genossenschaft gekoppelt ist. Mit diesem Sparvertrag werden die von der Genossenschaft ausgeschütteten Einzelbeträge der genossenschaftlichen Rückvergütung Jahr für Jahr angesammelt und verzinst. Dies geschieht bis zum Eintritt des Rentenalters im 67. Lebensjahr. Diese Altersgrenze kann durchaus auch variabel gestaltet werden.

Auch die im Buch beschriebenen Beispiele basieren ebenso wie die Berechnungen auf einem reinen Banksparvertrag. Es gibt keine Versicherungsprämien, daraus folgernd auch keine Absicherung des Todesfalls oder der Berufsunfähigkeit. Es gibt auch keine Provisionszahlungen und keine Verwaltungskosten.

Die Geno-Rente ist ein banküblichen Sparvertrag in variablen jährlichen Raten.

Die Auszahlung erfolgt ebenfalls nicht als Rente. Der Begriff Geno-Rente wurde nur zur Verdeutlichung der Ausschüttung einer genossenschaftlichen Rückvergütung verwendet deren Ansparung zu einem Kapitalbetrag,   der nach Fälligkeit durch monatliche Teilentnahmen in selbst zu wählender Höhe für zusätzliche private Geldmittel im Alter verbraucht wird.

Ob diese Geldmittel dann für den Lebensunterhalt, zu Reisen oder bei Gebrechlichkeit im Alter zur Pflege verwandt werden, bleibt jedem Genossenschaftsmitglied selbst überlassen. 

Mitglieder von Genossenschaftsbanken zahlen heute die gleichen Zinsen und Gebühren wie Nichtmitglieder.

Eine der Rechtsform Genossenschaft obliegende Förderung der Mitglieder findet nicht mehr statt. Durch die genossenschaftliche Rückvergütung würden die Mitglieder einen Teil Ihrer zu viel bezahlten Zinsen und Gebühren zurückerhalten.  Und zwar Beträge, die sie ohne Ausschüttung der Rückvergütung niemals wieder erhalten würden. Aus diesem Grund bezeichnen wir die Ansammlung der Geno-Rente als beitrags- und kostenfrei