Aktuelle Fragen der Genossenschaftsmitglieder der Volksbank Rüsselsheim
Landgericht Wiesbaden verurteilt Genossenschaftsbank auf Herausgabe der Mitgliederliste und bestätigt somit Rechte der Genossenschaftsmitglieder.
– Das Urteil (LG Wiesbaden vom 28.12.2021) ist hier hinterlegt –
Der igenos e.V. setzt sich bundesweit für die Interessen der Genossenschaftsmitglieder ein. Wir haben hier einige Informationen aufbereitet.
Die Volksbank Rüsselsheim verfügt über eine Hinterbliebenen Unterstützungskasse. Im Todesfall haben die Hinterbliebenen des Mitglieds einen Anspruch auf eine einmalige Zahlung aus dieser Kasse. Vorstand und Aufsichtsrat haben versäumt die Hinterbliebenden auf ihre Ansprüche aus der Hinterbliebenen Kasse hinzuweisen.
Rüsselsheimer_Volksbank_Vorschlag-Ergebnisverwendung (hier anklicken)
Welche Rolle spielen Vorstand und Aufsichtsrat in einer Genossenschaft?
Die Vorstände sind verpflichtet den im Genossenschaftsgesetz §1 beschriebenen Förderzweck im Sinne der Mitglieder auszuführen. Die Aufsichtsräte haben den Vorstand zu überwachen. Der Vorstand ist der von den Mitgliedern bestellte “Geschäftsführer” der Genossenschaft, dieser kann aber von den Mitgliedern jederzeit abberufen werden.
Genossenschaften mit mehr als 1500 Mitgliedern können statt einer Generalversammlung auch eine Vertreterversammlung durchführen. Die von den Mitgliedern gewählten Vertreter sollen die Interessen der Mitglieder gegenüber den Vorständen und Aufsichtsräten durchsetzen. Namen und Kontaktdaten der gewählten Vertreter erhalten alle Mitglieder auf Anfrage bei der Genossenschaftsverwaltung in Form einer Vertreterliste.
Wir kritisieren bei der Volksbank Rüsselsheim die fehlende Transparenz bei der Auswahl der Vertreter und bei der Durchführung der Vertreterwahl. Hier verweigert die Volksbank Rüsselsheim den Dialog und jede Auskunft über die Wahlbeteiligung. Ein Großteil der Mitglieder waren nicht über den Wahltermin informiert.
Genossenschaften sind Gemeinschaftsunternehmen, darum werden Genossenschaften auch jährlich von einem Prüfungsverband geprüft. Dieser hat die Aufgabe den Vorstand zu kontrollieren. Im Rahmen der Qualitätskontrolle werden Genossenschaftsverbände regelmäßig von der Aufsichtsbehörde APAS geprüft. Alle diese Maßnahmen dienen zum Schutz der Mitglieder. Leider verfehlen Kontrollinstanzen oft dieses Ziel.
Dürfen wir Mitglieder eigene Initiativen entwickeln – oder müssen wir grundsätzlich alles mit dem Vorstand oder Aufsichtsrat abgestimmen?
Ja, wenn Vorstand und Aufsichtsrat den Dialog verweigern!
Genossenschaften sind immer nur das, was ihre Mitglieder daraus machen.
Kontakt zur Initiative igenos e.V. in Rüsselsheim bitte über unsere Poststelle: post(@)igenos.de. Telefonkonferenzen nach vorheriger Terminabsprache und Terminbestätigung.
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Thema und Terminvorschlag bitte vorab per E-Mail an die Poststelle
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Aufgrund der hohen Nachfrage Videokonferenzen bitte voranmelden
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igenos Hotline 06542 969 3840