Aktuelle Fragen der Genossenschaftsmitglieder der Volksbank Rüsselsheim

In Rüsselsheim  kritisieren Genossenschaftsmitglieder das Verhalten der Rüsselsheimer Volksbank eG

Es geht um die demokratische Kontrolle durch die Mitglieder – ein international gültiges Recht in jeder Genossenschaft. Vor diesem Hintergrund wurde die Genossenschaftsbank verurteilt die Mitgliederliste herauszugeben, damit sich die Genossenschaftsmitglieder untereinander beraten können.

Die Rüsselsheimer Volksbank hatte dem betroffenen Mitglied und dessen Familie zuvor bereits die Bankverbindung gekündigt und wollte diese als Mitglieder ausschließen.

Landgericht Wiesbaden verurteilt Genossenschaftsbank auf Herausgabe der Mitgliederliste und bestätigt somit Rechte der Genossenschaftsmitglieder.

– Das Urteil (LG Wiesbaden vom 28.12.2021) ist hier hinterlegt –

Der igenos e.V. setzt sich bundesweit für die Interessen der Genossenschaftsmitglieder ein. Wir haben hier einige Informationen aufbereitet.

Die Volksbank Rüsselsheim verfügt über eine  Hinterbliebenen Unterstützungskasse. Im Todesfall haben die Hinterbliebenen des Mitglieds einen Anspruch auf eine  einmalige Zahlung aus dieser Kasse.  Vorstand und Aufsichtsrat haben versäumt die Hinterbliebenden  auf  ihre Ansprüche aus der Hinterbliebenen Kasse hinzuweisen.
Rüsselsheimer_Volksbank_Vorschlag-Ergebnisverwendung (hier anklicken)

Welche Rolle spielen Vorstand und Aufsichtsrat in einer Genossenschaft?

Die Vorstände sind verpflichtet den im Genossenschaftsgesetz §1 beschriebenen Förderzweck im Sinne der Mitglieder auszuführen. Die Aufsichtsräte haben den Vorstand zu überwachen. Der Vorstand  ist  der von den Mitgliedern bestellte “Geschäftsführer” der Genossenschaft, dieser kann aber von den Mitgliedern  jederzeit abberufen werden.

Genossenschaften  mit mehr als 1500 Mitgliedern können statt einer Generalversammlung auch eine Vertreterversammlung durchführen. Die von den Mitgliedern gewählten Vertreter sollen die Interessen der Mitglieder gegenüber den Vorständen und Aufsichtsräten durchsetzen. Namen und Kontaktdaten der gewählten Vertreter erhalten alle Mitglieder auf Anfrage bei der Genossenschaftsverwaltung in Form einer Vertreterliste.

Wir kritisieren bei der Volksbank Rüsselsheim die fehlende Transparenz bei der Auswahl der Vertreter und bei der Durchführung der Vertreterwahl. Hier verweigert die Volksbank Rüsselsheim den Dialog und  jede Auskunft über die Wahlbeteiligung. Ein Großteil der Mitglieder waren nicht über den Wahltermin informiert.

Genossenschaften sind Gemeinschaftsunternehmen, darum werden Genossenschaften auch jährlich von einem Prüfungsverband geprüft. Dieser  hat die Aufgabe den Vorstand zu kontrollieren. Im Rahmen der Qualitätskontrolle werden Genossenschaftsverbände regelmäßig von der  Aufsichtsbehörde APAS geprüft. Alle diese Maßnahmen dienen zum Schutz der Mitglieder. Leider verfehlen Kontrollinstanzen oft dieses Ziel. 

Dürfen wir Mitglieder eigene Initiativen entwickeln – oder müssen wir grundsätzlich alles mit dem Vorstand oder Aufsichtsrat abgestimmen?

Ja, wenn Vorstand und Aufsichtsrat den Dialog verweigern! 

Genossenschaften sind immer nur das, was ihre Mitglieder daraus machen.

Kontakt zur Initiative igenos e.V.  in Rüsselsheim bitte über unsere Poststelle: post(@)igenos.de. Telefonkonferenzen nach vorheriger Terminabsprache und Terminbestätigung.

  • Thema und Terminvorschlag bitte vorab per E-Mail an die Poststelle

  • Aufgrund der hohen Nachfrage  Videokonferenzen  bitte  voranmelden

  • igenos Hotline 06542 969 3840

-update- Die Vertreter der Volksbank Rüsselsheim haben der Fusion mit der Frankfurter Volksbank einstimmig zugestimmt.
Obwohl es im Vorfeld der Fusion Diskussionen über die Vertreterliste und die Vertreterwahl gab und ein Gerichtsverfahren läuft...

Die GenoNachrichten.de berichten regelmäßig über vergleichbare Vogänge
Dort bitte das Suchwort: “Fusion” eingeben.


+++Neue Initiative+++ Welche Belastung entsteht unserer Genossenschaft durch die Zwangsmitgliedschaft in einem Prüfungsverband?  Weitere Infos siehe aktuelle Berichterstattung in den GenoNachrichten.


Projekt “Digitale Mitbestimmung” in Genossenschaften.
Wer möchte  in der “Arbeitsgruppe Digitalisierung” mitarbeiten?
Es geht um die Abschaffung der Vertreterversammlung und die Einführung einer “digitalen Generalversammlung” mit anonymer Abstimmung. Durch die “Corona Krise” ergaben sich Geetzesänderungen,  die auch die digitale Mitbestimmung betreffen.  
Weitere Infos: change(@)coopgo.de

SCHWARZES BRETT

Hintergründe zum Rechtsstreit 
Berichterstattung in den  GenoNachrichten.de 

Mitgliederförderung in der Corona Krise –  für Solo Unternehmer und KMU