Warum uns die Finanzgruppe der Volks- und Raiffeisenbanken Kommunikation und Diskussion verweigert (Teil 1)

Erschienen am 10.04.2017

Eine ehrliche und offene Diskussion setzt voraus, dass die Diskutierenden sich von besseren Argumenten und Fakten potentiell überzeugen lassen. Sonst würde eine Diskussion keinen Sinn machen. Sie setzt vor allem  Bereitschaft voraus, dem Anderen zuhören zu können, dessen Argumente kritisch zu überprüfen, aber auch das Überprüfen der eigenen Position und den gemeinsamen Willen zur Wahrheitsfindung.  Andernfalls wird eine Diskussion zum  Machtkampfe, in denen der Eine sich selbst, dem Anderen sowie den Umstehenden und Zuhörern seine Überlegenheit demonstrieren will und sich mit allen Mitteln durchzusetzen versucht. Auch wenn er selbst weiß dass die Ansichten der anderen Seite der Wahrheit entsprechen.
Die  beiden letzten Sätze treffen des Pudels Kern.
Die langjährige Kenntnis der Strukturen innerhalb der genossenschaftlichen Organisation lässt mich folgende Gründe annehmen, warum seitens der genossenschaftlichen Finanzgruppe und des Bundesverbands der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR)  keine Kommunikation und Diskussion mit uns gewünscht wird.
Denn die Wahrheit ist manchmal schwer zu ertragen.
Teil 1. Die Angst sich der Wahrheit über die Rechtsform Genossenschaft stellen zu müssen.
Teil 2: Die Angst sich den Fragen aufgeklärter Genossenschaftsmitglieder stellen zu müssen.
Teil 3. Die Angst der Vorstände vor ihren Prüfungsverbänden.
Teil 4. Die Angst der Verbände vor dem Verlust von Macht, Einkommen und eigener Existenz.

 

Teil 1.  Die Angst sich der Wahrheit über die Rechtsform Genossenschaft stellen zu müssen
Denn die Wahrheit über die Rechtsform eG ist ganz einfach.
Es ist der zwingende gesetzliche Auftrag, der im Genossenschaftsgesetz ebenso niedergeschrieben ist, wie in der Satzung jeder Genossenschaft.
Ein Unternehmen darf sich der Rechtsform eingetragene Genossenschaft (eG) nur bedienen wenn es sich zum Ziel setzt, die eigenen Mitglieder zu fördern.
Und das kann auch bei Volks- und Raiffeisenbank die sich stolz Genossenschaften nennen, sich auf die sozialen Ideen eines Friedrich Wilhelm Raiffeisen und eines Hermann Schulze-Delitzsch berufen nur heißen, dass der einzige Auftrag den sie haben darin besteht
Ihre eigenen Mitglieder mit  finanziellen Vorteilen bei deren Bankgeschäften zu fördern.
Denn bei Geschäften mit den eigenen Mitgliedern braucht eine Volks- und Raiffeisenbank keine Gewinne erzielen, Kostendeckung reicht vollkommen aus.
Warum das so ist:
Bei einer Bank in der Rechtsform GmbH haftet der GmbH-Gesellschafter nur mit seinem GmbH-Anteil.
Wenn ein Gesellschafter dieser Bank-GmbH seinen Anteil verkauft, erhält er vom Käufer seinen eingesetzten Betrag zuzüglich des darauf entfallenden Vermögenswertes der GmbH. Das ist gesetzlich zugelassen.
Bei einer Bank in der Rechtsform der Aktiengesellschaft haftet der Aktionär nur mit seinem Aktienanteil.
Und wenn ein Aktionär einer nicht an der Börse notierten Bankaktiengesellschaft seine Aktie verkauft, erhält er grundsätzlich den Nennwert der Aktie zuzüglichdes darauf entfallenden Vermögenswertes der Aktiengesellschaft.
Das ist gesetzlich zugelassen.
Bei einer Volks- und Raiffeisenbank welche in der Rechtsform „eingetragene Genossenschaft (eG)“ firmiert, haftet ein Genossenschaftsmitglied mit seinen gezeichneten Geschäftsanteil(en).  Zusätzlich haftet das Mitglied mit einer zusätzlichen Nachschusspflicht pro einzelnen Anteil.
Aber wenn ein Mitglied einer Genossenschaft seinen Geschäftsanteil verkaufen will, ist ihm das von Gesetzes wegen nicht möglich.  Er kann den Geschäftsanteil lediglich kündigen, erhält aber immer nur seinen selbst einbezahlten Anteil zurück.
Am Vermögen seiner Volks- und Raiffeisenbank wird er nicht beteiligt, weil es das Genossenschaftsgesetz verbietet.
Wenn aber das Genossenschaftsgesetz die Beteiligung am Vermögen verbietet, dann heißt das, dass zuerst die Mitglieder bei ihren einzelnen Bankgeschäften gefördert werden müssen und nicht die Bestrebung der Bank Gewinne über Gewinne einzustreichen um das Vermögen der Bank zu erhöhen.
Und vor allem bedeutet es nicht dieses Riesenvermögen, von dem die Mitglieder ausgeschlossen sind, dazu zu verwenden, andere Institute innerhalb der genossenschaftlichen Finanzgruppe zu retten.
Förderung der Mitglieder bedeutet auch nicht, ein riesiges Vermögen anzuhäufen, und zu behaupten, die Spenden an die Region wäre die Erfüllung des gesetzlichen Förderauftrags.
Förderung der Mitglieder bedeutet ebenfalls nicht, ein riesiges Vermögen aufzubauen, damit sich zu Lasten vieler Einzelner einige wenige Bankvorstände und Verbandsfunktionäre eine goldene Nase verdienen können?
Was würde wohl passieren, wenn 18 Millionen Mitglieder der Volks- und Raiffeisenbanken die Wahrheit über den Sinn und Zweck ihrer eigenen Genossenschaft erkennen und verstehen würden.
Fortsetzung in Teil 2: Die Angst  sich den Fragen aufgeklärter Genossenschaftsmitglieder stellen zu müssen.

Georg Scheumann

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