igenos informiert an dieser Stelle die Mitglieder der CONET Verbrauchergenossenschaft über die aktuellen Entwicklungen 30.04.24 Die GenoNachrichten berichten über die CONET Insolvenz. Die nächste Video Konferenz findet am Dienstag den 7.05.24 statt. Interessenten werden gebeten sich unter der Angabe Ihrer Mitgliedsnummer anzumelden.++++9.04.24 in den GenoNachrichten.de wird heute auf die Nachschärfung des Genossenschaftsgesetz eingegangen. Die entsprechende Bundesratsdrucksache ist hinterlegt. Die Bemühungen kommen für CONET leider zu spät. ++++ 04.04.24 Am Dienstag, den 02.04.24 fand eine Videokonferenz statt, an der zeitweise über 50 CONET-Mitglieder teilnahmen. Das Protokoll kann bei uns angefordert werden. Die nächsten beiden Termine finden am Dienstag, den 07.05.24 und Dienstag, den 04.06.24 jeweils um 17:00 Uhr im BBB-Conference Center der Hostsharing eG statt.
Die Zugangsdaten werden jeweils 90 Minuten vor der Veranstaltung bekannt gegeben.
Die wesentlichen Ergebnisse unserer Videokonferenz haben wir schriftlich zusammengefasst.
Das vorläufige Insolvenzverfahren wird vom Bremer Insolvenzverwalter WILMERKOESTER betreut. Alle Vorgänge zum aktuellen Verfahrensverlauf können hier verfolgt werden.
Die Protokolle der letzen Videokonferenz sowie die Zugangsdaten für zukünftige Videokonferenzen können CONET-Mitglieder weiterhin unter der bekannten E-Mail-Adresse AG.CONET(@)igenos.de abrufen.
In der CONET-Zentrale läuft lediglich der Anrufbeantworter. Wir gehen davon aus, dass der Insolvenzverwalter ein Call-Center freischalten wird. Der Insolvenzverwalter bittet ausdrücklich von telefonischen Anfragen abzusehen. Der Insolvenzverwalter wird Sie schriftlich über das weitere Verfahren informieren.
25.03.24 ++++ Ab dem 02.04.24 stellen wir den CONET-Mitgliedern jeden 1. Dienstag im Monat ab 17:00 Uhr einen BigBlueBottom Videokonferenzraum zur Verfügung. Die Freischaltung des Raumes erfolgt jeweils ab 16:00h.Der Zugangscode für diese Veranstaltung wird ebenfalls ab 16:00h auf dieser Seite veröffentlicht. Anmeldename ist Ihre Mail-Adresse. +++ update 22.03.24.Uns liegen Schreiben verschiedener Rechtsanwälte vor, in denen CONET-Mitglieder aufgefordert werden Fragebögen auszufüllen und eine Vorauszahlung zu leisten. Wir sind uns nicht sicher, ob dieses Vorgehen mit der Datenschutzgrundverordnung vereinbar ist und ob die Anwälte Ihnen konkret weiterhelfen können. Bitte werfen Sie einen Blick auf die Internetseite des Insolvenzverwalters – dort werden in Zukunft auch die FAQ`s beantwortet. update 8.03.24. Das Insolvenzverfahren der CONET wird vom Bremer Insolvenzverwalter https://www.willmerkoester.de/verfahren/conet-verbrauchergenossenschaft-eg betreut. +++ update 2.03.24 18:00h Wir werden mit Anfragen von Genossenschaftsmitgliedern und Vermittlern überhäuft. Es geht um die CONET-MonatsSparer bzw. um die Frage, ob die Zahlungen weiter geleistet werden müssen und ob es eine Chance gibt, das eingezahlte Geld zurückzubekommen. Eine eindeutige Antwort können wir derzeit nicht geben. Der Kauf von Genossenschaftsanteilen ist bindend. Die Genossenschaft kann die vollständige Einzahlung der gezeichneten Anteile verlangen. Die nicht eingezahlten Beträge werden in der aktuellen Bilanz als Forderung gegenüber den Genossen ausgewiesen. Uns liegen inzwischen unterschiedliche Beitrittserklärungen vor. Es wäre juristisch zu prüfen, welche Beitrittserklärung zugrunde gelegt wurde und wie diese vom Gericht ausgelegt wird.
Da die vereinbarten Sparziele nicht erreicht werden können, spricht aus Sicht der igenos nichts gegen eine sofortige Einstellung der Zahlungen. Wir empfehlen jedoch dringend, die Beträge per Dauerauftrag auf ein eigenes Sparkonto bei Ihrer Bank einzuzahlen. Es ist nicht auszuschließen, dass Sie als Genossenschafter vom Insolvenzverwalter aufgefordert werden, den vollen Betrag einzuzahlen.
Was passiert mit meinem eingezahlten Genossenschaftsguthaben?
Bei der Auflösung der Genossenschaft wird das Vermögen durch die Anzahl der Geschäftsanteile geteilt. Bei einem Notverkauf reduziert sich der Betrag pro Genossenschaftsanteil.
Warum konnte das Hotel Paradis nicht zum geplanten Verkaufspreis verkauft werden?
Die Gründe. Die Kaufpreisvorstellung von 10 Mio. € konnte nicht realisiert werden, da bei jeder Immobilienbewertung ein sogenannter Ertragswert ermittelt wird. Der Verkaufspreis kann deutlich über dem Ertragswert liegen. Der Preis wird von Angebot und Nachfrage bestimmt. In diesem Fall stand die CONNET unter Verkaufsdruck und die Angebote waren zu niedrig.
Warum hat der zuständige Prüfungsverband die Mitglieder nicht informiert? Die genossenschaftlichen Prüfungsverbände vertreten die Interessen der Genossenschaften – nicht die der Mitglieder. Wir von igenos kritisieren diese Praxis und setzen uns darum für die Interessen der Genossenschaftsmitglieder ein. In Absprache und im Auftrag von CONET haben wir einen neuen Prüfungsverband gesucht und gefunden. Mit diesem Prüfungsverband sollte eine Umwandlung der Rechtsform Genossenschaft in eine Kapitalgesellschaft erfolgen. Geplant war, nach einer ausführlichen Bestandsaufnahme und Wertermittlung die für das CONET Geschäftsmodell ungeeignete Rechtsform zu wechseln.
Was spricht gegen die Rechtsform Genossenschaft? Die Rechtsform der Genossenschaft lebt von ihrem positiven Image. Dieses gute Image wurde bei der Vermarktung von Genossenschaftsanteilen durch sogenannte Genossenschaftsberater missbraucht. Hier hätte der zuständige genossenschaftliche Prüfungsverband sofort einschreiten müssen. Dies gilt auch für irreführendes Informationsmaterial, in dem die Besonderheiten der Rechtsform Genossenschaft immer wieder hervorgehoben wurden.
Wie geht es weiter? Wir werden uns einen Überblick verschaffen und ab dem 2. April jeden 1. Dienstag im Monat eine Videokonferenz für CONET-Mitglieder anbieten. Weitere Infos folgen
+++update 27.02.24. Es gibt diverse widersprüchliche Pressemeldungen zu den Entwicklungen in der CONET eG. Hier haben wir die Originalquelle hinterlegt.+++ update 27.02.24 12:00h. Der zuständige Insolvenzverwalter hat sich bei uns gemeldet. Wir prüfen, ob und unter welchen Umständen die Monatssparer von ihren Zahlungsverpflichtungen befreit werden können. +++ update 26.02.24 18:00h. Wir haben noch keine bestätigten Pressemitteilung der zuständigen Staatsanwaltschaft vorliegen und möchten auf Spekulationen verzichten. Wir haben den zuständigen Insolvenzverwalter kontaktiert +++ Weitere Informationen folgen!
Die igenos Arbeitsgemeinschaft der CO.NET Mitglieder hat den Vorstand und Aufsichtsrat der CONET eG bei der Umstrukturierung unterstützt.
Auch igenos wurde heute von dem BKA überrascht und bis Montag um Stillschweigen gebeten.
Daran möchten wir uns halten. Allerdings hat der NDR bereits folgendes berichtet:
Wir wussten über diese Sache bis heute gar nichts. Wir waren weder eingeweiht, noch hätten wir derartige Vorwürfe für möglich gehalten. Niemals hätten wir CoNet in unserer Eigenschaft als Vertretung der Genossenschaftsmitglieder beraten und fachlich unterstützt, wenn wir davon hätten ausgehen können, dass kriminelle Strukturen eine Rolle spielen. Wir sind davon ausgegangen, dass es sich um eine vorübergehende coronabedingte Schieflage handelt. Wir werden die Genossenschaftsmitglieder so weit es geht weiterhin unterstützen. Demnächst mehr darüber.